Kirchenvorstand Immanuel-Nazareth


Unser Kirchenvorstand

Dr. Oliver Fein
Florian Glas
Arno Hartung 
Michaela Kalenberg
Leon Kerner
Melanie Mank
Dr. Wolf Peter Oettinger
Anne Pilz
Martin Ruhwandl
Ruth Stark


Hauptamtliche

(qua Amt Mitglieder des Kirchenvorstands mit unterschiedlichem Stimmrecht)

Johannes Beck

Markus Rhinow

Christine Heilmeier

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsteam einer Kirchengemeinde. Die Zahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder in der Gemeinde, in unserem Fall sind es 10 im Jahr 2024 gewählte bzw. berufene Vertreter, verstärkt um unsere Pfarrer.

Dieses Leitungsgremium trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde.

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre gewählt, wobei alle Mitglieder unserer Gemeinde ab 14 (falls konfirmiert) bzw. ab 16 wahlberechtigt sind.
 

Der Kirchenvorstand

  • hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Besetzung der Pfarrstellen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.
  • entscheidet über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, fördern das Vertraut-werden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, achten auf die Umsetzung der "Leitlinien kirchlichen Lebens", also der evangelischen Lebensordnung, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.
  • trägt Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig, erlassen Satzungen (z.B. für Friedhöfe) und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten, Gemeinde am Ort und gesamtkirchliche Prozesse.

 

 

Gremien

  • Beschließender Finanzausschuss
  • Beschließender Kindergartenausschuss
  • Beschließender Bauausschuss
  • Kuratorium Kulturkirche


 

Protokolle der Kirchenvorstandssitzungen


Das Protokolle der aktuellen Kirchenvorstandssitzungen finden Sie hier